Geschäftsbedingungen für Catering–Anlässe by Christian Kindl
- Falls der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter ist, haftet er uns gegenüber zusammen mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner.
- Eine Änderung der Teilnehmerzahl für das gemeinsame Essen muß uns spätestens 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Bei Nichtbeachtung dieser Regelung wird die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.
- Der Veranstalter haftet uns gegenüber für die Bezahlung von zusätzlich durch die Gäste bestellte Speisen, Getränke und ähnliches.
- Entwendetes und beschädigtes Geschirr oder Inventar wird dem Veranstalter zum Selbstkostenpreis berechnet.
- Optionsdaten sind für beide Parteien bindend. Christian Kindl behält sich das Recht vor, nach Ablauf einer Frist die reservierten Catering- Dienstleistungen anderweitig zu vergeben.
- Im Falle von höherer Gewalt (Unfall, Streik, Krankheit u.a.) behält sich Christian Kindl das Recht vor, von diesem Vertrag zurückzutreten.
- Bei Abbestellung von Catering-Anlässen werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
a) bis 40 Tage vor dem Anlass: keine Kosten
b) 39 bis 30 Tage vor dem Anlass: 30% der vereinbarten Leistungen
c) 29 bis 14 Tage vor dem Anlass: 45% der vereinbarten Leistungen
d) 13 bis 7 Tage vor dem Anlass: 75% der vereinbarten Leistungen
e) 6 bis 0 Tage vor dem Anlass: 100% der vereinbarten Leistungen - Unsere Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar.
- Wir behalten uns vor, eine Vorauszahlung zu verlangen.
Das Catering – Team von Christian Kindl freut sich, Ihren Anlass zuverlässig und kompetent zu begleiten.
©2015 Christian Kindl